Kann und darf man während der Schwangerschaft eine Kreuzfahrt unternehmen? Grundsätzlich ja, aber jede Reederei trifft bestimmte Regelungen für Schwangere. Unter bestimmten Umständen dürfen schwangere Frauen nicht mitfahren. Wir erklären, wie Sie dann Ihr Geld zurückbekommen.

Wir haben uns die Regelungen und Reisebedingungen der wichtigsten Kreuzfahrt-Reedereien angeschaut, die ab Deutschland fahren. Im großen und ganzen handhaben die Unternehmen das Thema Schwangerschaft ähnlich. 

Wir haben uns angeschaut

  • AIDA Cruises
  • TUI Cruises
  • Costa Kreuzfahrten
  • MSC Kreuzfahrten

Darf ich schwanger auf Kreuzfahrt?

Grundsätzlich ist eine Schwangerschaft kein Grund, eine gebuchte Kreuzfahrt nicht anzutreten. Allerdings gilt das nur bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsstadium:

  • 1. bis vollendete 23. Schwangerschaftswoche: Kreuzfahrt ist möglich
  • ab 24. Schwangerschaftswoche: Reise nicht möglich

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt des Reiseendes (AIDA, Costa, MSC) bzw. der Zeitpunkt des Reisebeginns (TUI).
 

Fallbeispiel

Die Gründe für diese Regelung sind bei allen Reedereien identisch: 
Die medizinische Versorgung an Bord ist eingeschränkt. Treten Komplikationen auf bzw. beginnen Wehen und Geburt, gibt es weder genügend medizinische Ressourcen im Bordhospital, noch sind Schiffsärzte ausreichend ausgebildet. 

Alle Reedereien sprechen davon, diese Regelung sei zum Wohle der Gäste. In der Tat: Da Komplikationen vor allem in späten Stadien der Schwangerschaft auftreten, ist es ein nicht zu unterschätzendes Risiko, längere Reisen anzutreten, fern von ausreichender medizinischer Infrastruktur. Dies entspricht auch den Empfehlungen von Notfallärzten. Nichtsdestotrotz steht Schwangeren gemäß der Kreuzfahrt-Passagierrechte eine medizinische Notfallbetreuung zu.

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Nachweis über die Schwangerschaft

Einen Nachweis müssen Frauen in der Regel in Form einer Bescheinigung des behandelnden Frauenarztes vorlegen. Diese darf nicht älter als eine Woche sein. Aus dem Attest müssen folgende drei Aspekte hervorgehen

  1. aktuelle Schwangerschaftswoche unter 24. Woche
  2. es handelt sich nicht um eine Risikoschwangerschaft
  3. Reisefähigkeit: Es bestehen keine medizinischen Bedenken, dass die werdende Mutter die Reise antritt

Wichtig! Die Reedereien werden und dürfen aus Gründen des Datenschutzes als Nachweis nicht den Mutterpass anfordern. Manche Reedereien verlangen, dass das Attest auf Englisch verfasst ist (Costa Kreuzfahrten). 

Geht aus dem ärztlichen Attest hervor, dass mindestens eines der 3 o.g. Kriterien nicht erfüllt, wird jede Reederei die Beförderung ablehnen. 

Kostenerstattung: Wann gibt's Geld zurück?

Frauen, die schwanger sind, können unter Umständen das Geld für eine bereits gebuchte Reise zurückerhalten. Allerdings sind hier die Regelungen zwischen den Reedereien höchst unterschiedlich.

AIDA

Wer eine AIDA Kreuzfahrt bucht, bekommt aufgrund einer Schwangerschaft unter bestimmten Umständen Geld zurück.

Erfolgte die Reisebuchung vor der Schwangerschaft ohne dass die werdende Mutter zu diesem Zeitpunkt davon wusste, erstattet AIDA den vollen Reisepreis. Allerdings nur, wenn die Reederei unverzüglich informiert wird! Frauen, die versuchen die Information zu verheimlichen, wird eine Stornierung nur nach den allgemein gültigen zugestanden. Aber selbst in diesem Fall kann die Reederei auf Kulanz andere Regelungen finden: Sind es bis zum Beginn der Reise nur noch weniger als 60 Tage, lohnt es sich für Frauen, die schwanger sind, bei AIDA unter dem Stichwort “Special Needs” Kulanz-Lösungen anzufragen.

TUI, Costa & MSC

Bei Mein Schiff / TUI, Costa und MSC sind laut AGB keine Erstattungen vorgesehen. Das bedeutet, dass Frauen, die zum Zeitpunkt der Reise bereits schwanger sind und nicht mitreisen können, nach den regulären Stornierungsbedingungen von der Reise zurücktreten müssen. Wer lange mit der Stornierung wartet, bleibt auf teilweise erheblichen Kosten sitzen.

Reiserücktrittsversicherung

Die besten Chancen bei allen Reedereien, den Reisepreis erstattet zu bekommen, haben schwangere Frauen mit einer Reiserücktrittsversicherung. Diese deckt oftmals auch Schwangerschaften ab (z.B. Policen, die über AIDA gebucht wurden), allerdings oftmals nur, wenn diese zum Zeitpunkt der Buchung der Reise noch nicht bekannt war.

Wann der Zutritt aufs Schiff verweigert wird

Wer die Angaben über die Schwangerschaft nicht wahrheitsgemäß macht, sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein. 

  • Liegt allerspätestens beim Check-in kein ärztliches Attest über die Reisetauglichkeit vor, kann der Zugang zum Schiff verweigert werden.
  • Geht aus dem Attest hervor, dass die 24. Schwangerschaftswoche bereits angebrochen ist, kann der Zugang zum Schiff verweigert werden.
  • Geht aus dem Attest hervor, dass die 24. Schwangerschaftswoche zwar nicht überschritten ist, aber medizinische Bedenken gegen die Reise bestehen, kann der Zugang zum Schiff verweigert werden.

Wer ein ordnungsgemäßes Attest vorlegen kann, sollte dennoch bedenken, dass die medizinische Versorgung an Bord für Alltagsbeschwerden ausreichend ist, nicht jedoch zur Versorgung von Schwangeren geeignet ist. Bei unerwarteten Notfällen oder spontan einsetzenden Wehen o.ä. hilft das medizinische Personal natürlich trotzdem. Das bedeutet aber oft, dass technisch aufwändige Transporte (z.B. per Helikopter) organisiert werden. Die Kosten dafür muss die "Patientin" zahlen. Es ist also unbedingt ratsam, eine entsprechende Krankenversicherung abgeschlossen zu haben.

Kreuzfahrten mit kurzer Anreise

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"Ab Preise" sind angegeben bei 2er Belegung in Euro pro Person, basierend auf AIDA VARIO Konditionen, limitiertes Kontingent. Kinder (2–15 Jahre) und Jugendliche (16–24 Jahre) im 1./2. Bett erhalten keine Ermäßigung auf den Preis der Kreuzfahrt.